Stadtbäume - Unverzichtbar!

Erhalt statt Ersatz

Schattenplatz und Klimamacher

In der Stadt heizen sich Häuser und Asphalt im Sommer stark auf. In den Städten kann es bis ca. 7°C wärmer sein als außerhalb. Mit einem Kronendurchmesser von 15 m kann ein Laubbaum den Effekt mindern, da er ca. eine Fläche von 160 qm mit seinem Schatten kühlen kann. Je nach Kronendurchmesser kann ein Baum bis zu 400 Liter Wasser verdunsten. Dabei wird an heißen Tagen der Luft Wärme entzogen. Auf diese Weise wird die Luft befeuchtet und das Stadtklima positiv beeinflusst.

Wohnqualität

Je mehr Bäume, Sträucher und anderes Grün eine Stadt zu bieten hat, desto höher die Wohnqualität. Bäume sind nicht nur für das Auge schön anzusehen, sondern für viele Menschen bedeuten sie Entspannung und Wohlbefinden. Sie filtern Feinstaub und Schadstoffe aus der Luft und dämpfen den Straßenlärm der Haüserschluchten.

Lebensraum

Neben uns Menschen profitieren noch zahlreiche andere Lebewesen von Stadtbäumen: Vögel, Kleinsäuger, wie Fledermäuse oder Insekten finden auf Ihnen einen Lebensraum und Nahrung. Der Wert eines Baumes als Lebensraum ist dabei höher, je älter er ist. Denn alte Bäume bieten durch ihre größeren Kronen und Höhlen in alten Astlöchern mehr Unterschlupf. Wo die Kronen der Bäume den Boden beschatten, schützen sie ihn vor Austrocknung. Hiervon profitiert auch das Bodenleben. Dazu zählen Würmer, Asseln, Schnecken und andere, die am Ende als Nahrung z. B. für unsere Vögel in der Stadt als Futter dienen.

Stadtbäume schützen

Ob im privaten oder öffentlichen Bereich, immer mehr Bäume müssen weichen, weil sie anderen Interessen im Wege sind. Auch wenn es sich hier im einzelnen oft nur um "den einen Baum" handelt, hat die Abnahme von Stadtbäume, die an Ort und Stelle oft keinen selten gleichwertigen Ersatz finden, in der Summe einen deutlich spürbaren Effekt auf das Stadtklima. So können Sie sich für den Erhalt von Bäumen stark machen:

Rechtlicher Schutz

Bäume genießen unter verschiedenen Umständen rechtlichen Schutz. Bei Verdacht auf eine unrechtmäßige Fällung zögern Sie nicht und lassen Sie sich sofort die Genehmigung zur Fällung zeigen. Kann Ihnen diese nicht gezeigt werden, informieren Sie sich bei der unteren Naturschutzbehörde ihrer Kommune, ob eine Ausnahmegenehmigung für die Fällung vorliegt.

  • Schutz während der Brutzeit: Vom 01. März bis 30. September sind Bäume nach Bundesnaturschutzgesetz vor Fällung geschützt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
  • In einigen Kommunen gibt es eine Baumschutzsatzung. Hierin ist geregelt, ob oder welche Bäume wann und wo gefällt, maßgeblich verändert oder (auch durch Baumaßnahmen) beschädigt werden dürfen. Erkundigen Sie sich bei der Unteren Naturschutz Behörde, ob Ihre Kommune über eine solche Satzung verfügt. Wenn ja, prüfen Sie, ob die Bestimmungen eingehalten wurden/werden. Gibt es keine Satzung, gibt es die Möglichkeit, eine zu beantragen.
  • Einzelbäume können nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 LNatSchG (Landesnaturschutzgesetz) als schutzwürdig, nach § 28 BNatSchG sogar als Naturdenkmal geschützt werden. Hierzu müssen sie jedoch gewisse Kriterien der Schutzwürdigkeit erfüllen.

Öffentlichkeit schaffen

Wenn alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind, organisieren Sie sich. Sie finden sicher viele Gleichgesinnte. Erstellen Sie Unterschriftenlisten, Petitionen, Bürgeranträge oder Persönliche Stellungnahmen. Wenden Sie sich an die Lokalpresse und machen Sie so Druck auf die Politik. 

Baumpat*in werden

In vielen Städten gibt es die Möglichkeit für Bürger*innen, die Patenschaft für einen Straßenbaum zu übernehmen. Schon mit r kleinen Pflegemaßnahmen, wie ein paar Eimern Wasser an trockenen Tagen, können Sie "Ihrem" Baum das Überleben erleichtern. Mit einer Insektenfreundlichen Bepflanzung der Baumscheibe können Sie vor Ihrer Haustür eine kleine Naturoase schaffen.

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